Aufnahme
Dem Aufnahmeantrag in den Verband sind satzungsgemäß (§ 3 Ziffer [1]) folgende Unterlagen beizufügen bzw. kurzfristig nachzureichen:
- eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als sechs Monate ist
- die Gewerbeanmeldung
- die erforderlichen gesetzlichen Erlaubnisse ( wie § 34c oder § 34d oder § 34f folgende) der Gewerbeordnung
- eine Fotokopie der Haftpflichtversicherungspolice für Vermögensschäden
Des Weiteren ist ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug fälliger Beiträge zu erteilen.
Alle Unterlagen sind an die VDW-Geschäftsstelle zu senden.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir senden Ihnen unseren Aufnahmeantrag zu.
Mitgliedsbeiträge gemäß § 4 [1] der Satzung:
- VDW-Aufnahme-Gebühr: € 300,- einmalig.
- VDW-Mitglieds-Beitrag: € 450,- jährlich.