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Aufnahme

Dem Aufnahmeantrag in den Verband sind satzungsgemäß (§ 3 Ziffer [1]) folgende Unterlagen beizufügen bzw. kurzfristig nachzureichen:

  1. eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft
  2. ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als sechs Monate ist
  3. die Gewerbeanmeldung
  4. die erforderlichen gesetzlichen Erlaubnisse ( wie § 34c oder § 34d oder § 34f folgende) der Gewerbeordnung
  5. eine Fotokopie der Haftpflichtversicherungspolice für Vermögensschäden

Des Weiteren ist ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug fälliger Beiträge zu erteilen.
Alle Unterlagen sind an die VDW-Geschäftsstelle zu senden.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir senden Ihnen unseren Aufnahmeantrag zu.

Mitgliedsbeiträge gemäß § 4 [1] der Satzung:

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